Rechtsprechung
   VK Bund, 18.01.2013 - VK 1-139/12   

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VK Bund, 18.01.2013 - VK 1-139/12 (https://dejure.org/2013,9262)
VK Bund, Entscheidung vom 18.01.2013 - VK 1-139/12 (https://dejure.org/2013,9262)
VK Bund, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - VK 1-139/12 (https://dejure.org/2013,9262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung der Vergabe von Verträgen zur Versorgung von Versicherten mit Inkontinenzprodukten im Offenen Verfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Versorgung mit Produkten zur Inkontinenzversorgung - Aufsaugende Inkontinenzartikel - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibung in Losen: Eignung ist losbezogen zu prüfen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibung in Losen: Eignung ist losbezogen zu prüfen! (VPR 2013, 12)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2013 - VK 1-139/12
    Dass die Ag die Eignungsprüfung nicht losbezogen durchgeführt hat, ergab sich erst im Nachprüfungsverfahren und brauchte daher von der ASt nicht gerügt zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Da eine gesamtschuldnerische Haftung insoweit mangels gesetzlicher Anordnung nicht in Betracht kommt, haften die Ag und die Bg für die zu erstattenden Kosten nach Kopfteilen, also je zur Hälfte (analog § 159 VwGO i.V.m. § 100 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die ASt war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren umfangreiche Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2011 - Verg 60/11

    Ausschließung eines Angebots wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2013 - VK 1-139/12
    Diese Anforderungen dürfen in den den Bietern erst später übersandten Vergabeunterlagen nicht verschärft, ergänzt oder sonst in der Sache abgeändert werden, denn die Bieter sollen bereits aufgrund der Bekanntmachung klar und zweifelsfrei erkennen können, ob für sie die Abgabe eines Angebots in Frage kommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. November 2011, VII-Verg 60/11; vom 23. Juni 2010, VII-Verg 18/10 m.w.N.; und vom 14. Januar 2009, VII-Verg 59/08).

    (sofern es sich nicht um einfache Konkretisierungen der bekannt gemachten Anforderungen handelt, s.o.) (vgl. 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 27. August 2012, VK 1-88/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. November 2012, VII-Verg 8/12; die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf lässt konsequent nur dann eine Ausnahme zu, wenn in der Bekanntmachung auf eine Internetseite verwiesen wird, über die die Bieter "durch bloßes Anklicken" zeitgleich mit der Bekanntmachung etwaige weitere Anforderungen abrufen können (Beschluss vom 16. November 2011, VII-Verg 60/11)).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2010 - Verg 18/10

    Begriff des Drittunternehmens i.S. von Art. 25, 45 Richtlinie 2004/18/EG

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2013 - VK 1-139/12
    Inwieweit jedoch durch den Auftraggeber in den Vergabeunterlagen zulässigerweise Konkretisierungen vorgenommen wurden oder ein Verweis in der Bekanntmachung auf die Vergabeunterlagen ausreichend ist, dazu hat sich in den letzten Jahren eine differenzierte Rechtsprechung entwickelt, die von den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls geprägt ist und dazu führt, dass die konkrete Rechtslage weder für einen durchschnittlichen Bieter noch für die ASt erkennbar ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. August 2011, VII-Verg 71/11, und vom 23. Juni 2010, aaO.) (s. zur ebenfalls sehr differenziert zu betrachtenden Rechtslage im vorliegenden Fall unten unter 2a)aa)).

    Diese Anforderungen dürfen in den den Bietern erst später übersandten Vergabeunterlagen nicht verschärft, ergänzt oder sonst in der Sache abgeändert werden, denn die Bieter sollen bereits aufgrund der Bekanntmachung klar und zweifelsfrei erkennen können, ob für sie die Abgabe eines Angebots in Frage kommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. November 2011, VII-Verg 60/11; vom 23. Juni 2010, VII-Verg 18/10 m.w.N.; und vom 14. Januar 2009, VII-Verg 59/08).

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2008 - Verg 48/08

    Vollständiges oder teilweises Fremdausführungsverbot ist unzulässig!

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2013 - VK 1-139/12
    Die Bg kann dann an der Auslagenerstattung teilhaben, wenn dies der Billigkeit entspricht (§§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 analog; vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 22. Oktober 2008, VII-Verg 48/08; und vom 13. Juli 2005, VII-Verg 19/05).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - Verg 19/05

    Änderung der Verdingungsunterlagen

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2013 - VK 1-139/12
    Die Bg kann dann an der Auslagenerstattung teilhaben, wenn dies der Billigkeit entspricht (§§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 analog; vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 22. Oktober 2008, VII-Verg 48/08; und vom 13. Juli 2005, VII-Verg 19/05).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2013 - VK 1-139/12
    Neben der Ag ist auch die Bg als unterliegende Beteiligte anzusehen, da sie einen eigenen Antrag zur Hauptsache gestellt hat, der keinen Erfolg hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2013 - VK 1-139/12
    Diese Anforderungen dürfen in den den Bietern erst später übersandten Vergabeunterlagen nicht verschärft, ergänzt oder sonst in der Sache abgeändert werden, denn die Bieter sollen bereits aufgrund der Bekanntmachung klar und zweifelsfrei erkennen können, ob für sie die Abgabe eines Angebots in Frage kommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. November 2011, VII-Verg 60/11; vom 23. Juni 2010, VII-Verg 18/10 m.w.N.; und vom 14. Januar 2009, VII-Verg 59/08).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2011 - Verg 71/11

    Anforderungen an die Nennung der Eignungsnachweise in den Vergabeunterlagen

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2013 - VK 1-139/12
    Inwieweit jedoch durch den Auftraggeber in den Vergabeunterlagen zulässigerweise Konkretisierungen vorgenommen wurden oder ein Verweis in der Bekanntmachung auf die Vergabeunterlagen ausreichend ist, dazu hat sich in den letzten Jahren eine differenzierte Rechtsprechung entwickelt, die von den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls geprägt ist und dazu führt, dass die konkrete Rechtslage weder für einen durchschnittlichen Bieter noch für die ASt erkennbar ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. August 2011, VII-Verg 71/11, und vom 23. Juni 2010, aaO.) (s. zur ebenfalls sehr differenziert zu betrachtenden Rechtslage im vorliegenden Fall unten unter 2a)aa)).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - Verg 46/11

    Anforderung an Leistungsbeschreibung

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2013 - VK 1-139/12
    Eine Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB setzt jedoch voraus, dass die ASt hätte erkennen können, dass die Bekanntmachung einerseits und die Vergabeunterlagen andererseits voneinander abweichende Eignungsanforderungen aufstellten und dass dies vergaberechtswidrig war (s. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Oktober 2011, VII-Verg 46/11).
  • VK Bund, 09.12.2011 - VK 1-150/11

    Briefdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 18.01.2013 - VK 1-139/12
    Wollte sie diese Angaben nachträglich ergänzen oder ändern, wäre dies eine unzulässige Nachbesserung ihres verbindlich abgegebenen Angebots (vgl. zur Unterscheidung zwischen zulässiger Nachforderung fehlender Angaben und unzulässiger Nachbesserung bereits getätigter Angaben: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 9. Dezember 2011, VK 1-150/11, im Ergebnis bestätigt von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2012, VII-Verg 108/11, vgl. auch OLG München, Beschluss vom 15. März 2012, Verg 2/12).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2012 - Verg 108/11

    Zulässigkeit der Beschränkung vorzulegender Referenzen auf drei bei der Vergabe

  • VK Bund, 27.08.2012 - VK 1-88/12

    Gebäude- und Fensterreinigung

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - Verg 83/05

    Weitreichender Ermessensspielraum bei Festlegung der Eignungskriterien

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - Verg 8/12

    Ausschließung eines Angebots wegen des Nichtvorliegens von Nachweisen

  • OLG Frankfurt, 16.02.2015 - 11 Verg 11/14

    Vergaberecht: Keine Verbindlichkeit zur Vorgabe sog. "Punktekorridore"

    Sinn und Zweck des § 7 Abs. 5 EG VOL/A wird grundsätzlich nur genügt, wenn die Bieter allein aus der Bekanntmachung selbst ersehen können, welche Eignungsanforderungen sie zu erfüllen haben (VK Bund, Beschluss vom 18.01.2013, Az. VK 1 - 139/12 Rn. 71).

    Die Vorgehensweise zur Erlangung der Referenzen stellt keine unzulässige Erweiterung der bekanntgemachten Anforderungen dar, sondern allenfalls eine einfache Konkretisierung der Anforderung (vgl. hierzu auch Vergabekammer Bund, Beschluss vom 18.01.2013, Az. VK 1-139/12).

    Selbst wenn dies eine unzulässige Erweiterung der bekannt gemachten Vorgaben sein könnte, in denen nicht von einer bestimmten Mindestanzahl von Referenzen nebst Mindestflächengröße die Rede ist, wirkt sich dieser etwaige Vergabeverstoß vorliegend nicht zu Lasten der Antragstellerin aus (vgl. auch Vergabekammer Bund Beschluss vom 18.1.2013, VK 1-139/12).

    Ohne Erfolg rügt die Antragstellerin schließlich, dass die Eignungsanforderungen nicht losbezogen festgestellt und geprüft worden seien und verweist dabei auf eine Entscheidung der Vergabekammer Bund (18.01.2013, VK1 - 139/12).

  • BayObLG, 26.05.2023 - Verg 2/23

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlerhafter Eigenerklärung

    Anderenfalls würde der Zweck der gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB vergaberechtlich vorgeschriebenen Losbildung konterkariert, der es mittelständischen Unternehmen ermöglichen soll, sich zumindest um einen Auftragsteil erfolgsversprechend zu bewerben, wenn sie nicht in der Lage wären, den Gesamtauftrag zu erfüllen (VK Bund, Beschluss vom 18. Januar 2013, VK 1 - 139/12, juris Rn. 77).
  • VK Nordbayern, 15.11.2019 - RMF-SG21-3194-4-50

    Ungültige Bescheinigungen fehlen!

    Wenn ein Auftrag in mehreren Losen vergeben wird, darf beispielsweise die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 45 Abs. 3 VgV nicht im Hinblick auf das Gesamtvolumen des Auftrags, sondern muss bezogen auf ein Los beurteilt werden (vgl. z.B. VK Bund, Beschluss vom 18.01.2013 - VK 1-139/12).
  • VK Bund, 15.05.2015 - VK 1-32/15

    Nachprüfungsverfahren: Rütteldruckverdichtung

    Denn der Sinn und Zweck der Eignungsprüfung kann nur erreicht werden, wenn die vorgelegten Referenzen den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass der betreffende Bieter über die für eine ordnungsgemäße Durchführung gerade des ausgeschriebenen Auftrags erforderliche Eignung (hier: Fachkunde) verfügt (vgl. 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18. Januar 2013, VK 1-139/12).
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